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Mit Dieter Schlüter verliert der Modellflug eine seiner größten Persönlichkeiten. Nach einem langen und erfüllten Leben ist der Erfinder des Modellhubschraubers im Alter von 90 Jahren verstorben.
Quelle: DMFV
Betroffen sind Gemische mit einem Nitromethananteil von mehr als 16%
Seit dem 1. Februar 2021 ist die Abgabe von Treibstoffen mit einem
Nitromethananteil von über 16% an Endverbraucher in Deutschland verboten. Restbestände müssen bis 31. Januar 2022 aufgebraucht werden. Dies geht aus der EU-Verordnung 2019/1148 aus dem Jahr 2019 hervor. LINK
Es handelt sich hierbei um Kraftstoffgemische, die gerade für den RC-Helikopterbereich von essenzieller Bedeutung sind, da sie eine unmittelbare Auswirkung auf Leistung, Kühlung und damit auch auf Haltbarkeit haben.
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Quelle: dmfv.aero
Bildquelle: Mikado
Viele von Euch werden dieses Problem kennen: Ein Modellfluggelände erhält keine Aufstiegserlaubnis, weil ein vermeintlich seltener Vogel dort brütet oder brüten könnte, oder es wird von den Behörden eine Flugbeschränkung während der Brutzeit gefordert. Und das, obwohl immer wieder zu beobachten ist, dass die allermeisten Vogelarten kaum oder gar nicht auf Modellflugbetrieb reagieren. Ganz im Gegenteil. Einige Vögel scheinen von Flugmodellen sogar regelrecht angezogen zu werden.Der DMFV wird nun eine Studie zu diesem Thema durchführen zu lassen. Ziel der Studie ist es, eine möglichst umfangreiche Kartierung von Brutvogelarten vorzunehmen, die auf Modellflugplätzen anzutreffen sind und deren Störverhalten in Bezug auf Modellflugbetrieb zu ermitteln.Hier den ganzen Artikel weiterlesen
Quelle: DMFV
Das neue EU-Luftrecht ist ab 31.12.2020 grundsätzlich für alle UAV-Betreiber zur Anwendung gekommen. Für Mitglieder der Verbände DAeC und DMFV gilt allerdings eine Ausnahme. Per 31.12.2020 ergeben sich für sie keine Änderungen.
Für Verbandsmitglieder wird das neue EU-Luftrecht voraussichtlich erst ab dem 01.01.2023 maßgeblich werden. Art. 21 Abs. 3 DVO (EU) 2019/947 bestimmt für Modellflieger:
„Unbeschadet des Artikels 14 [= Registrierungspflicht] darf der UAS-Betrieb im Rahmen von Flugmodell-Vereinen und -Vereinigungen [= Modellflug von Mitgliedern in den Verbänden DAeC und DMFV] entsprechend dem nationalen Recht ohne eine Genehmigung nach Artikel 16 bis 1. Juli 2022(*) fortgeführt werden.“
(*) Aufgrund der Coronapandemie auf den 01. Januar 2023 verschoben.
Für Modellflieger ist somit per 31.12.2020 nur die Registrierungspflicht gem. Art. 14 DVO (EU) 2019/947 entstanden. Diesbezüglich ist allerdings auch nichts zu unternehmen, weil das Luftfahrt Bundsamt (LBA) diese Registrierungspflicht bis einschließlich 30.04.2021 durch Allgemeinverfügung ausgesetzt hat.
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Quelle: DMFV.aero
LBA führt technische und administrative Gründe an
Das Luftfahrtbundesamt (LBA) hat die eigentlich ab dem 31.12.2020 geltende Registrierungspflicht für alle Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen (wie Modellflugzeuge und Drohnen) für vier Monate ausgesetzt. Das bedeutet, dass auch ohne Registrierungsnummer weiterhin geflogen werden darf. Bis zum 30. April 2021 reicht das bislang übliche Schild am Modell mit Namen und vollständiger Adresse.
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Quelle: DMFV.aero
Graupner-Produkte sind schon länger 
wieder wie gewohnt über den Fachhandel erhältlich. Dass es dort weitergeht,zeigtsich auch an der jetzt erfolgten Veröffentlichung eines lang erwarteten Updates für die Graupner Sender mz-16 und mz-32. Es behebt einige Softwareprobleme und fügt Erweiterungen zu bestehenden Funktionen hinzu.
Mehr Infos darüber findet ihr HIER!
Quelle: Flugmodell-magazin