Monatsarchiv: Februar 2021
EU verbietet Nitromethan-Treibstoffe
Betroffen sind Gemische mit einem Nitromethananteil von mehr als 16%
Seit dem 1. Februar 2021 ist die Abgabe von Treibstoffen mit einem Nitromethananteil von über 16% an Endverbraucher in Deutschland verboten. Restbestände müssen bis 31. Januar 2022 aufgebraucht werden. Dies geht aus der EU-Verordnung 2019/1148 aus dem Jahr 2019 hervor. LINK
Es handelt sich hierbei um Kraftstoffgemische, die gerade für den RC-Helikopterbereich von essenzieller Bedeutung sind, da sie eine unmittelbare Auswirkung auf Leistung, Kühlung und damit auch auf Haltbarkeit haben.
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Quelle: dmfv.aero
Bildquelle: Mikado