Wiesenflieger-Freiburg

Navigation ON/OFF

Kategorienarchiv: Verbände DMFV und DAeC

Einfach Sicher Fliegen

Mit der europäischen Drohnenverordnung und der anschließenden Überführung in deutsches Recht traten umfangreiche Änderungen für Modellflieger in Kraft. Wer allerdings im Deutschen Modellflieger Verband Mitglied ist, für den änderte sich erstmal nichts, da Dank Übergangsfristen substantielle Erleichterungen galten.

Mit der Erteilung einer Betriebserlaubnis an den DMFV wird den Verbandsmitgliedern nun dauerhaft ermöglicht, in Deutschland abweichend von den europaweiten Regularien der „Offenen Kategorie“ zu fliegen.

Für Modellflugpiloten ändert sich damit nur wenig, sie können weitestgehend nach den bekannten Regeln ihrem Hobby nachgehen. Auch DMFV-Kenntnisnachweise behalten ihre Gültigkeit. Die größten Veränderungen gibt es auf Seiten des Verbandes selbst. Dem DMFV werden weitreichende Kompetenzen eingeräumt, damit aber auch Pflichten übertragen.

Quelle: DMFV


werner   07. Juli 2022    20:00    Verbände DMFV und DAeC    0    929



DMFV beauftragt Studie zum Einfluss von Modellflug auf das Brutverhalten

Viele von Euch werden dieses Problem kennen: Ein Modellfluggelände erhält keine Aufstiegserlaubnis, weil ein vermeintlich seltener Vogel dort brütet oder brüten könnte, oder es wird von den Behörden eine Flugbeschränkung während der Brutzeit gefordert. Und das, obwohl immer wieder zu beobachten ist, dass die allermeisten Vogelarten kaum oder gar nicht auf Modellflugbetrieb reagieren. Ganz im Gegenteil. Einige Vögel scheinen von Flugmodellen sogar regelrecht angezogen zu werden.Der DMFV wird nun eine Studie zu diesem Thema durchführen zu lassen. Ziel der Studie ist es, eine möglichst umfangreiche Kartierung von Brutvogelarten vorzunehmen, die auf Modellflugplätzen anzutreffen sind und deren Störverhalten in Bezug auf Modellflugbetrieb zu ermitteln.Hier den ganzen Artikel weiterlesen

Quelle: DMFV


werner   23. Januar 2021    09:21    Verbände DMFV und DAeC    0    1827



Drohnenverordnung in Kraft – Auswirkungen auf den Modellflug?

Das neue EU-Luftrecht ist ab 31.12.2020 grundsätzlich für alle UAV-Betreiber zur Anwendung gekommen. Für Mitglieder der Verbände DAeC und DMFV gilt allerdings eine Ausnahme. Per 31.12.2020 ergeben sich für sie keine Änderungen.

Für Verbandsmitglieder wird das neue EU-Luftrecht voraussichtlich erst ab dem 01.01.2023 maßgeblich werden. Art. 21 Abs. 3 DVO (EU) 2019/947 bestimmt für Modellflieger:

„Unbeschadet des Artikels 14 [= Registrierungspflicht] darf der UAS-Betrieb im Rahmen von Flugmodell-Vereinen und -Vereinigungen [= Modellflug von Mitgliedern in den Verbänden DAeC und DMFV] entsprechend dem nationalen Recht ohne eine Genehmigung nach Artikel 16 bis 1. Juli 2022(*) fortgeführt werden.“

(*) Aufgrund der Coronapandemie auf den 01. Januar 2023 verschoben.

Für Modellflieger ist somit per 31.12.2020 nur die Registrierungspflicht gem. Art. 14 DVO (EU) 2019/947 entstanden. Diesbezüglich ist allerdings auch nichts zu unternehmen, weil das Luftfahrt Bundsamt (LBA) diese Registrierungspflicht bis einschließlich 30.04.2021 durch Allgemeinverfügung ausgesetzt hat.

Den ganzen Artikel gibt es HIER

Quelle: DMFV.aero


werner   06. Januar 2021    12:30    Verbände DMFV und DAeC    0    1648



|



| ..........

| Wetter

| YouTube
Heliclub on You Tube
|Zufallsbild
| Airfields
| Empfehle uns Weiter

| Graupner Updates

| Lesestoff

ROTOR Magazin

Rotor 6/2023

| Anzeige

Graupner Nachwuchs fördern

| Status
Online: 4
Heute: 95
Gestern: 157
Monat: 4018
Jahr: 28620
Registriert: 3
Gesamt: 261725