Viele von Euch werden dieses Problem kennen: Ein Modellfluggelände erhält keine Aufstiegserlaubnis, weil ein vermeintlich seltener Vogel dort brütet oder brüten könnte, oder es wird von den Behörden eine Flugbeschränkung während der Brutzeit gefordert. Und das, obwohl immer wieder zu beobachten ist, dass die allermeisten Vogelarten kaum oder gar nicht auf Modellflugbetrieb reagieren. Ganz im Gegenteil. Einige Vögel scheinen von Flugmodellen sogar regelrecht angezogen zu werden.Der DMFV wird nun eine Studie zu diesem Thema durchführen zu lassen. Ziel der Studie ist es, eine möglichst umfangreiche Kartierung von Brutvogelarten vorzunehmen, die auf Modellflugplätzen anzutreffen sind und deren Störverhalten in Bezug auf Modellflugbetrieb zu ermitteln.Hier den ganzen Artikel weiterlesen
Das neue EU-Luftrecht ist ab 31.12.2020 grundsätzlich für alle UAV-Betreiber zur Anwendung gekommen. Für Mitglieder der Verbände DAeC und DMFV gilt allerdings eine Ausnahme. Per 31.12.2020 ergeben sich für sie keine Änderungen.
Für Verbandsmitglieder wird das neue EU-Luftrecht voraussichtlich erst ab dem 01.01.2023 maßgeblich werden. Art. 21 Abs. 3 DVO (EU) 2019/947 bestimmt für Modellflieger:
„Unbeschadet des Artikels 14 [= Registrierungspflicht] darf der UAS-Betrieb im Rahmen von Flugmodell-Vereinen und -Vereinigungen [= Modellflug von Mitgliedern in den Verbänden DAeC und DMFV] entsprechend dem nationalen Recht ohne eine Genehmigung nach Artikel 16 bis 1. Juli 2022(*) fortgeführt werden.“
(*) Aufgrund der Coronapandemie auf den 01. Januar 2023 verschoben.
Für Modellflieger ist somit per 31.12.2020 nur die Registrierungspflicht gem. Art. 14 DVO (EU) 2019/947 entstanden. Diesbezüglich ist allerdings auch nichts zu unternehmen, weil das Luftfahrt Bundsamt (LBA) diese Registrierungspflicht bis einschließlich 30.04.2021 durch Allgemeinverfügung ausgesetzt hat.
Das Luftfahrtbundesamt (LBA) hat die eigentlich ab dem 31.12.2020 geltende Registrierungspflicht für alle Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen (wie Modellflugzeuge und Drohnen) für vier Monate ausgesetzt. Das bedeutet, dass auch ohne Registrierungsnummer weiterhin geflogen werden darf. Bis zum 30. April 2021 reicht das bislang übliche Schild am Modell mit Namen und vollständiger Adresse.
Graupner-Produkte sind schon länger wieder wie gewohnt über den Fachhandel erhältlich.
Dass es dort weitergeht, zeigt sich auch an der jetzt erfolgten Veröffentlichung eines lang erwarteten Updates für die Graupner Sender mz-16 und mz-32.
Es behebt einige Softwareprobleme und fügt Erweiterungen zu bestehenden Funktionen hinzu.
Unabhängig von einer Verbandszugehörigkeit muss jeder Modellflugsportler ab 31.12.2020 beim LBA registriert sein, wenn er ein Flugmodell mit einer Startmasse von mehr als 250 g fliegen will oder das Flugmodell Sensoren zur Erfassung personengebundener Daten (i. d. R. eine Kamera) trägt. Den Verbänden wird es ermöglicht, ihre Mitglieder en-bloc registrieren zu können. Der DAeC und damit auch der MFSD werden diesen Service seinen Mitgliedern anbieten. Entsprechende Infoschreiben mit der Möglichkeit des Widerrufs der Datenweiterleitung sind in diesen Tagen verschickt worden. Modellflugsportler, die in mehreren Verbänden organisiert sind, werden nur einmal registriert. Das Registrierungssystem des LBA überprüft Doppelmeldungen und löst diese in eine zulässige Meldung auf. Sie sind dennoch aufgefordert, sich nur einmal zu registrieren, um einen reibungslosen Datentransfer nicht zu gefährden.
Die EU-Kommission hat am 28. Februar 2019 eine neue EU-Verordnung verabschiedet, die unter anderem den Betrieb von Flugmodellen europaweit regeln soll.
Nach Monaten der Ungewissheit ist damit nun eine Entscheidung zugunsten der Modellflugsportler gefallen. Im Wesentlichen wurden in dem nun abgesegneten Papier alle Punkte so verfasst, wie es der DMFV im Rahmen seiner Zusammenarbeit mit EU-Parlamentariern, dem Schweizerischen Modellflugverband und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur immer wieder gefordert hatte. Damit ist sichergestellt, dass für Verbandsmitglieder keine Einschränkungen beim Betrieb von Flugmodellen zu befürchten sind und der Modellflugsport auch auf Europaebene zukünftig ohne Hürden ausgeübt werden kann.