OMPHOBBY M7R
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Das ist der M7R, ein Hubschrauber, der sie alle beherrscht!
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soXos Strike 7.1
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Goosky RS7
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Die App flyDMFV bringt den Modellflug auf das Smartphone. Von der rechtssicheren Dokumentation der Modellflüge, einem digitalen Flugbuch bis hin zur Bereitstellung digitaler Nachweise wie dem Kenntnisnachweis oder die e-ID leistet diese App vom Deutschen Modellflieger Verband DMFV einen wichtigen Beitrag für einen weiterhin sicheren Modellflug. Sie kann zudem den Flugradius eines Modellfliegers anhand dessen Standorts erstmals für andere Luftverkehrsteilnehmer digital sichtbar machen.
Die App wurde von Droniq im Auftrag des Deutschen Modellflieger Verbandes DMFV entwickelt.
Quelle: DMFV
Die vom Deutschen Modellflieger Verband (DMFV) 2021 in Auftrag gegebene Brutvogelstudie ist abgeschlossen und wissenschaftlich ausgewertet. Dabei zeigt die Studie ein eindeutiges Ergebnis: Eine signifikante oder gar existenzielle Beeinträchtigung der Reviere heimischer Brutvogelarten an Modellflugplätzen konnte im Rahmen der Studie nicht gezeigt werden.
Der DMFV hatte die Studie in Auftrag gegeben, ..........
Quelle: DMFV
Mit der europäischen Drohnenverordnung und der anschließenden Überführung in deutsches Recht traten umfangreiche Änderungen für Modellflieger in Kraft. Wer allerdings im Deutschen Modellflieger Verband Mitglied ist, für den änderte sich erstmal nichts, da Dank Übergangsfristen substantielle Erleichterungen galten.
Mit der Erteilung einer Betriebserlaubnis an den DMFV wird den Verbandsmitgliedern nun dauerhaft ermöglicht, in Deutschland abweichend von den europaweiten Regularien der „Offenen Kategorie“ zu fliegen.
Für Modellflugpiloten ändert sich damit nur wenig, sie können weitestgehend nach den bekannten Regeln ihrem Hobby nachgehen. Auch DMFV-Kenntnisnachweise behalten ihre Gültigkeit. Die größten Veränderungen gibt es auf Seiten des Verbandes selbst. Dem DMFV werden weitreichende Kompetenzen eingeräumt, damit aber auch Pflichten übertragen.
Quelle: DMFV
Mit Dieter Schlüter verliert der Modellflug eine seiner größten Persönlichkeiten. Nach einem langen und erfüllten Leben ist der Erfinder des Modellhubschraubers im Alter von 90 Jahren verstorben.
Quelle: DMFV
Seit dem 1. Februar 2021 ist die Abgabe von Treibstoffen mit einem
Nitromethananteil von über 16% an Endverbraucher in Deutschland verboten. Restbestände müssen bis 31. Januar 2022 aufgebraucht werden. Dies geht aus der EU-Verordnung 2019/1148 aus dem Jahr 2019 hervor. LINK
Es handelt sich hierbei um Kraftstoffgemische, die gerade für den RC-Helikopterbereich von essenzieller Bedeutung sind, da sie eine unmittelbare Auswirkung auf Leistung, Kühlung und damit auch auf Haltbarkeit haben.
Den ganzen Artikel findet ihr hier
Quelle: dmfv.aero
Bildquelle: Mikado
Viele von Euch werden dieses Problem kennen: Ein Modellfluggelände erhält keine Aufstiegserlaubnis, weil ein vermeintlich seltener Vogel dort brütet oder brüten könnte, oder es wird von den Behörden eine Flugbeschränkung während der Brutzeit gefordert. Und das, obwohl immer wieder zu beobachten ist, dass die allermeisten Vogelarten kaum oder gar nicht auf Modellflugbetrieb reagieren. Ganz im Gegenteil. Einige Vögel scheinen von Flugmodellen sogar regelrecht angezogen zu werden.Der DMFV wird nun eine Studie zu diesem Thema durchführen zu lassen. Ziel der Studie ist es, eine möglichst umfangreiche Kartierung von Brutvogelarten vorzunehmen, die auf Modellflugplätzen anzutreffen sind und deren Störverhalten in Bezug auf Modellflugbetrieb zu ermitteln.Hier den ganzen Artikel weiterlesen
Quelle: DMFV
Das neue EU-Luftrecht ist ab 31.12.2020 grundsätzlich für alle UAV-Betreiber zur Anwendung gekommen. Für Mitglieder der Verbände DAeC und DMFV gilt allerdings eine Ausnahme. Per 31.12.2020 ergeben sich für sie keine Änderungen.
Für Verbandsmitglieder wird das neue EU-Luftrecht voraussichtlich erst ab dem 01.01.2023 maßgeblich werden. Art. 21 Abs. 3 DVO (EU) 2019/947 bestimmt für Modellflieger:
„Unbeschadet des Artikels 14 [= Registrierungspflicht] darf der UAS-Betrieb im Rahmen von Flugmodell-Vereinen und -Vereinigungen [= Modellflug von Mitgliedern in den Verbänden DAeC und DMFV] entsprechend dem nationalen Recht ohne eine Genehmigung nach Artikel 16 bis 1. Juli 2022(*) fortgeführt werden.“
(*) Aufgrund der Coronapandemie auf den 01. Januar 2023 verschoben.
Für Modellflieger ist somit per 31.12.2020 nur die Registrierungspflicht gem. Art. 14 DVO (EU) 2019/947 entstanden. Diesbezüglich ist allerdings auch nichts zu unternehmen, weil das Luftfahrt Bundsamt (LBA) diese Registrierungspflicht bis einschließlich 30.04.2021 durch Allgemeinverfügung ausgesetzt hat.
Den ganzen Artikel gibt es HIER
Quelle: DMFV.aero
Das Luftfahrtbundesamt (LBA) hat die eigentlich ab dem 31.12.2020 geltende Registrierungspflicht für alle Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen (wie Modellflugzeuge und Drohnen) für vier Monate ausgesetzt. Das bedeutet, dass auch ohne Registrierungsnummer weiterhin geflogen werden darf. Bis zum 30. April 2021 reicht das bislang übliche Schild am Modell mit Namen und vollständiger Adresse.
Den ganzen Artikel gibt es hier
Quelle: DMFV.aero