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EU-Registrierungspflicht vorübergehend ausgesetzt


Das Luftfahrtbundesamt (LBA) hat die eigentlich ab dem 31.12.2020 geltende Registrierungspflicht für alle Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen (wie Modellflugzeuge und Drohnen) für vier Monate ausgesetzt. Das bedeutet, dass auch ohne Registrierungsnummer weiterhin geflogen werden darf. Bis zum 30. April 2021 reicht das bislang übliche Schild am Modell mit Namen und vollständiger Adresse.

Den ganzen Artikel gibt es  hier

Quelle: DMFV.aero


werner   26. Dezember 2020    13:45    Szene News    0    2216
EU-Registrierungspflicht

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